Fachanwalt für Erbrecht Swane
Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin unterstütze ich Sie bei Pflichtteil, der Auslegung von Testamenten, im Erbscheinsverfahren, bei Erbfällen mit Auslandsbezug.
Telefon 030 / 23 63 07 01
Ich bin ausschließlich in Erbschaftsangelegenheiten tätig und berate in erster Line Privatpersonen. Ich kämpfe für meine Mandanten – auch wenn es gegen starke Interessen geht.
In den Jahren 2020, 2021 und 2022 bin ich von der Redaktion des „Focus“ als „Top-Privatrechtsanwalt“ ausgezeichnet worden. Für die Experten der „Wirtschaftswoche“ zähle ich zu den 20 rennomiertesten Erbrechtsanwälten Deutschlands.
Findet sich keine einfache und einvernehmliche Lösung, vertrete ich Sie bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Zum Schutz der Familie – und oft auch als Abkürzung – empfiehlt sich in vielen Fällen ein privates Mediationsverfahren oder Güterichterverfahren.
Seit 2020 bin ich selbst ausgebildeter Mediator.
Beratung im Erbrecht:
1.) Das klassische Erbrecht
- Wer ist Erbe, mit welcher Quote?
- Testament & Erbvertrag auslegen und verstehen
- Pflichtteil abwehren und durchsetzen
- Immobilien im Nachlass
2.) Testament & Vermögensnachfolge
- Wie errichte ich ein klar verständliches, funktionierendes Testament?
- Testamente in der Patchwork-Familie
- Testamentsgestaltung bei Vermögen im Ausland
- Erbschaftsteuer & Schenkungssteuer in Deutschland und im Ausland
3.) Testamentsvollstreckung
- Ich werde als Testamentsvollstrecker benannt und berate Privatpersonen, Kollegen oder Steuerberater, die als Testamentsvollstrecker tätig sind
4.) Das Internationale Erbrecht
- Welches Erbrecht gilt? Deutsches, schweizerisches, französisches Erbrecht?
- EU-Erbrechtsverordnung
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Der Nachlass befindet sich Ausland – was muss ich tun?
Weitergehende Informationen zum internationalen Erbrecht finden Sie hier.
Rufen Sie mich an, ich helfen Ihnen gerne.
Telefon 030 / 23 63 07 01
Vergütung: Grundlage für das Honorar sind die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Pauschalen, die ich Ihnen vor Beginn des Mandates ausführlich erläutere. Je nach Umfang der Angelegenheit kann es aber für beide Seiten angemessener sein, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Die Höhe des Stundenhonorars richtet sich nach der (wirtschaftlichen) Bedeutung der Angelegenheit und wie schwierig die Sache rechtlich ist.
Rechtsanwalt Swane ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.