Willkommen

Fachanwalt für Erbrecht Swane

Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin unterstütze ich Sie bei Pflichtteil, der Auslegung von Testamenten, im Erbscheinsverfahren, bei Erbfällen mit Auslandsbezug, bei der Erbschaftssteuer.

Rechtsanwalt_Torben Swane

Telefon: 030 / 609 82 88 55

Ich bin ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht tätig und berate in erster Linie Privatpersonen und Familien. 

In den Jahren 2020, 2021, 2022 und auch 2023 bin ich von der Redaktion des „Focus“ als „Top-Privatrechtsanwalt“ ausgezeichnet worden. Für die Experten der „Wirtschaftswoche“ zähle ich zu den 20 rennomiertesten Erbrechtsanwälten in Deutschland.

Findet sich keine einvernehmliche Lösung, vertrete ich Sie bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Zum Schutz der Familie und als Abkürzung, die viel Zeit und Ressourcen sparen kann, empfiehlt sich in vielen Fällen ein privates Mediationsverfahren oder ein staatliches  Güterichterverfahren.

Gleich ob es Streit gibt oder Sie eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung suchen – ich begleite Sie gerne.

Seit 2020 bin ich selbst ausgebildeter Mediator.

Beratung im Erbrecht:

1.) Das klassische Erbrecht

  • Wer ist Erbe, mit welcher Quote?
  • Testament & Erbvertrag auslegen und verstehen
  • Pflichtteil abwehren und durchsetzen
  • Immobilien im Nachlass

2.) Testament & Vermögensnachfolge

  • Wie errichte ich ein klar verständliches, funktionierendes Testament?
  • Testamente in der Patchwork-Familie
  • Testamentsgestaltung bei Vermögen im Ausland
  • Erbschaftsteuer & Schenkungssteuer in Deutschland und im Ausland

3.) Testamentsvollstreckung 

  • Ich werde als Testamentsvollstrecker benannt und berate Privatpersonen, Kollegen oder Steuerberater, die als Testamentsvollstrecker tätig sind

4.) Das Internationale Erbrecht

  • Welches Erbrecht gilt? Deutsches, schweizerisches, französisches Erbrecht?
  • EU-Erbrechtsverordnung
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Der Nachlass befindet sich Ausland – was muss ich tun?

Weitergehende Informationen zum internationalen Erbrecht finden Sie hier.

Rufen Sie mich an, ich helfen Ihnen gerne.

Telefon: 030 / 609 82 88 55

Besprechungsraum

Vergütung: Grundlage für das Honorar sind die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Pauschalen, die ich Ihnen vor Beginn des Mandates ausführlich erläutere. Je nach Umfang der Angelegenheit kann es aber für beide Seiten angemessener sein, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Die Höhe des Stundenhonorars richtet sich nach der (wirtschaftlichen) Bedeutung der Angelegenheit und wie schwierig die Sache rechtlich ist.

Rechtsanwalt Swane ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.