Ein wirksames Testament kann errichten, wer seinen letzten Willen handschriftlich auf ein einfaches Blatt Papier schreibt, Datum und Ort hinzufügt und das Ganze mit seiner Unterschrift versieht (§ 2247 BGB).
Bei gemeinschaftlichen Testamenten („Berliner Testament“) reicht es aus, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner den vom Anderen verfassten Testamentstext eigenhändig mitunterzeichnet (§ 2267 BGB).
Ich unterstütze Sie gerne beim Formulieren Ihres Testamentes
Telefon: 030 / 609 82 88 55
Dass es so leicht ist, ein Testament selbst zu machen, kann Nachteile haben:
Steuerliche Möglichkeiten werden nicht ausgeschöpft, noch zu Lebzeiten eintretende Veränderungen werden nicht bedacht, Formulierungen sind mehrdeutig.
Bei gemeinschaftlichen Testamenten können Bindungswirkungen für den länger Lebenden eintreten, die nicht gewünscht sind (§§ 2270, 2287 BGB).
Ich unterstütze Sie gerne beim Verfassen eines juristisch „wasserdichten“ Testamentes.
Das Erbrecht verfügt über einen wunderbaren „Werkzeugkasten“, um Ihren letzten Willen in die Tat umzusetzen. Ich helfe Ihnen dabei, das von Ihnen Gewollte auch juristisch in die richtige Form zu bringen.
Gemeinsam mit Ihnen finde ich Lösungen, Vermögen sinnvoll und ohne Streit in der Familie auf die nächste Generation zu übertragen bzw. erarbeite Vorschläge, wie Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten entsprechend Ihren Vorstellungen an andere Personen weitergeben können.
Fall sich Ihr Vermögen teilweise im Ausland befindet, Sie einen ausländischen Wohnsitz haben oder in Deutschland lebender Ausländer sind, gibt es eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Auch hierzu, insbesondere den in diesen Fällen bestehenden Rechtswahlmöglichkeiten nach der EU-Erbrechtsverordnung, berate ich Sie gerne.
Ich habe mich auf solche internationalen Sachverhalte spezialisiert.
Dies betrifft auch Formfragen, z.B. bei der Gültigkeit von Ehegattentestamenten im Ausland, über die das Haager Testamentsübereinkommen ggfls. hinweghilft (den Vertragstext mit einer aktuellen Liste der Beitrittsstaaten finden Sie hier).
Notarielles Testament und Erbvertrag
Sollten Sie die Errichtung eines notariellen Testamentes oder eines Erbvertrages in Deutschland wünschen, steht Ihnen Herr Notar Dr. Ron Baer zur Verfügung, mit dem ich in Erbrechtsangelegenheiten vertrauensvoll zusammenarbeite.
Ein Erbvertrag, der immer notariell beurkundet werden muss, kann auch zwischen Personen abgeschlossen werden, die nicht miteinander verheiratet sind und dennoch gemeinsame und ggfls. bindende letztwillige Verfügungen treffen möchten. Dies kann insbesondere bei der Unternehmensnachfolge sinnvoll sein. Ein notarielles Testament ersetzt in vielen Fällen den Erbschein und spart den Erben Zeit und Geld.
Herr Notar Dr. Ron Baer steht Ihnen auch zur Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten und Anträgen zur Erlangung von Erbscheinen oder Europäischen Nachlasszeugnissen zur Verfügung.
Telefon: 030 / 609 82 88 55
RA Torben Swane, Fachanwalt für Erbrecht
Welserstraße 10-12 (Viktoria-Luise-Platz)
10777 Berlin-Schöneberg
E-Mail: info [at] erbrecht-berlin.eu
Bürozeiten:
Mo-Fr 10:00 – 18.00 Uhr
Sekretariat: Frau Schweda, Frau Felix