Mit den noch vom Bundestag anzunehmenden Durchführungsgesetenz sollen Vorschriften des nationalen Rechts (z.B. im BGB und im Kostenrecht) geändert und für die EU-Erbrechtsverordnung „vorbereitet“ werden. Zudem enthält das Gesetzespaket ein „Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz“ mit zahlreichen Durchführungsvorschriften und arbeitet Neuregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis in die entsprechenden Verfahrensvorschriften ein.
Zum Hintergrund: Die EU-Erbrechtsverordnung vereinheitlicht das auf Erbfälle mit Auslandsbezug anzuwendende Recht, schafft neue Rechtswahlmöglichkeiten, trifft Regelungen zur internationalen Zuständigkeit nationaler Gerichte und macht Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen und Urkunden in anderen Mitgliedstaaten. Außerdem wird mit dem Europäischen Nachlasszeugnis eine Art „Europäischer Erbschein“ eingeführt.
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