Mediation im Erbrecht

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Bei Konflikten im Erbrecht geht es um Geld – und um Verletzungen, die oft erst mit dem Tod eines  Menschen sichtbar werden.

Mit Recht und Gesetz lassen sich die daraus entstehenden Konflikte oft nicht fassen.

Dies kann dazu führen, dass sich die Beteiligten in komplizierten Gerichtsverfahren aneinander abarbeiten, psychologisch aber woanders kämpfen und deshalb für rationale Argumente nicht mehr zugänglich sind.

Das kostet viel Geld und die letzten Ressourcen, um aufeinander zuzugehen.

Ich bin deshalb in geeigneten Fällen und im Team auch als Mediator für Sie tätig.

Telefon: 030 / 62 93 78 666

Wann kann ein Mediator / eine Mediatorin helfen?

Sind die Beteiligten noch gesprächsbereit, kann ein Mediator / eine Mediatorin helfen, die „unter dem Rechtsstreit“ liegenden Probleme zu erkennen und Misstrauen abzubauen, bevor der Streit eskaliert.

Mediationsrunden sind streng vertraulich. Die Beteiligten können frei reden und alles zur Sprache bringen, was sie bewegt.  Nichts von dem Gesagten darf vor Gericht verwendet werden.

Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann ein Rechtsbeistand und können auch Verwandte oder Bekannte an der Mediation teilnehmen. Da juristische Fragen zunächst nicht im Vordergrund stehen sollten, müssen sich Rechtsanwälte aber ggf. zurückhalten und versuchen, sich auf andere Denkansätze einzulassen.

Was sind die Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren?

Ein gerichtliches Verfahren findet über Monate und zum Teil Jahre zunächst nur schriftlich statt. Das schafft Raum für Interpretationen und Missverständnisse. Die abschließende mündliche Verhandlung vor Gericht dauert zudem selten länger als eine halbe Stunde. Oft ist vom Zufall abhängig, wie lange der einzige Termin vor Gericht dauert.

Das ist bei einer Mediation anders. Dort kommen die Beteiligten an mehreren Tagen in einer ergebnisoffenen Gesprächsatmosphäre zusammen. Sie finden Ihre Lösung – begleitet und „beschützt“ vom Mediator, der für die Einhaltung von Spielregeln sowie für gegenseitige Wertschätzung sorgt – selbst. Eine Lösung, die von den Beteiligten selbst gestaltet worden ist, trägt dann oft länger und schützt den Familienfrieden besser als ein Urteil, bei dem es Sieger und Verlierer gibt.

In mittlerweile allen Bundesländern schlagen die Gerichte in geeigneten Fällen eine Mediation vor dem Güterichter / der Güterichterin vor.

Ziel ist dabei auch, die Justiz von komplexeren Verfahren zu entlasten.

Mediation beim Notar

Im Erbrecht ist – seit dem Jahre 2013 – das notarielle Vermittlungsverfahren eine gute Alternative zur Gerichtsmediation.

Rechtliche Grundlage sind die §§ 363 ff. FamFG.

Danach erhält der Notar / die Notarin mit dem Antrag eines Miterben, des Testamentsvollstrecker sowie weiterer Berechtigter den gesetzlichen Auftrag, die Teilung des Nachlasses zwischen den Beteiligten zu vermitteln.

Bei Erbengemeinschaften ist das besonders sinnvoll, denn gerichtlich erzwingbare Möglichkeiten zur Teilung des Nachlasses gibt es praktisch nicht. Ein einziger Miterbe kann sinnvolle Lösungen damit auf Jahre blockieren.

Der Notar / die Notarin soll in dem Vermittlungsverfahren mediativ wirken und auch den tieferen Konflikten Raum geben. Sind sich alle einig geworden, können in dem Verfahren aber auch die Erklärungen beurkundet werden, die notwendig sind, um alles juristisch zu „besiegeln“.

Notare / Notarinnen sind zudem aufgrund ihrer Tätigkeit z.B. in Erbscheinsverfahren, bei der Beurkundung von Erbverträgen oder Erbauseinandersetzungen vertraut mit den „typischen“ Konflikten im System Familie und deshalb besonders geeignet, bei der Erarbeitung von Lösungen mitzuwirken.

Ich empfehle Ihnen gerne ein in Ihrem Fall geeignetes Notariat oder bereite die Antragsunterlagen für Sie vor.
Telefon: 030 / 62 93 78 666

Rechtsanwalt Torben Swane
Fachanwalt für Erbrecht & Mediator
Welserstraße 10-12
10777 Berlin-Schöneberg

E-Mail: swane [at] fachanwalt-erbrecht.eu

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